Eckpunktepapier: Zu den geplanten Kürzungen der Landesregierung

Der Landesverband Frauenberatung (LFSH) vertritt die Interessen seiner 34 Trägervereine. Diese setzen sich für die Belange von Mädchen und Frauen in folgenden Bereichen ein:

  • Beratung in Krisen-, Gefährdungs- und Gewaltsituationen sowie bei psychischen Krisen und psychosozialen Notlagen
  • Mädchentreffarbeit, Angebote für Mädchen und Frauen mit Behinderungen, Antidiskriminierungsarbeit für lesbisches Leben,
  • Fortbildungs- und Präventionsarbeit, Vernetzungs- und Kooperationsarbeit (u.a. KIK)

Der LFSH begrüßt das Bemühen, landesweit verlässliche und bedarfsgerechte Strukturen schaffen zu wollen. Das im Handout des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration vorgestellte Konzept wirft allerdings erhebliche Probleme und Fragen auf, über die weiter zu beraten ist. Folgende Punkte finden im vorliegenden Handout keine ausreichende Berücksichtigung:

1. Eine Kürzung der Mittel um 563.000,- € in einem ohnehin unterfinanzierten Bereich gefährdet massiv die Angebote für in Not geratene Frauen und Mädchen. Eine Kürzung um durchschnittlich 10,27 % bei den Frauenberatungsstellen ist nach 12 Jahren ohne Dynamisierung der Mittel bei gleichzeitig steigenden Kosten und Beratungsanfragen nicht mehr verkraftbar. Zudem sind die Arbeitsfelder der Beratungsstellen in den vergangenen Jahren ausgeweitet worden:

  • Übernahme der Erstberatung nach Wegweisung (§ 201 a LVWG)
  • Gewaltschutzberatung nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahre 2001
  • Stalking-Beratung nach der Einführung des entsprechenden Straftatbestandes 2007

Eine erste Analyse der Kürzungsvorhaben ergab, dass bei der Umsetzung der Pläne einzelne Angebote nicht mehr haltbar wären und einzelne Beratungseinrichtungen vermutlich ihre Arbeit gänzlich einstellen müssten (z.B. in Dithmarschen und im Kreis Segeberg).

2. Die Sparpläne berücksichtigen nicht, dass viele Beratungsstellen regionale Trägerschaften von KIK (Interventionsnetzwerk bei häuslicher Gewalt), im Bereich der Schwangerenhilfe sowie die Erstberatung nach Wegweisung und die Zeugenbegleitung im Rahmen des Zeugenbegleitprogramms Schleswig-Holstein mit jeweils nur geringer finanzieller Ausstattung übernommen haben. Diese Aufgaben sind sowohl thematisch als auch personell bei den Frauenberatungsstellen bestens angesiedelt. Sie funktionieren aber nur vor dem Hintergrund einer soliden Finanzierung der Beratungseinrichtungen, die diese Bereiche in ihre bestehende Struktur eingegliedert haben. Bei der Neustrukturierung erhält erstmals ein Träger finanzielle Mittel für die Erstberatung nach Wegweisung. Dies sollte entsprechend der Gleichbehandlung auf alle Anbieter ausgeweitet werden.

3. Die längst überfällige höhere Förderung einiger ländlicher Beratungsstellen kann nicht zu Lasten der Finanzierung anderer Kreisgebiete und der spezialisierten Angebote in den Städten erfolgen. Gerade größere Städte decken aufgrund des Wunsches nach Anonymität und wegen der günstigeren Verkehrsanbindungen die Bedarfe von Menschen auch aus umliegenden Regionen ab. Hinzu kommt eine spezifische Bewohner/innenstruktur in den Großstädten aus der vermehrte Beratungsanfragen resultieren. Gleichzeitig strahlt die Spezialisierung z.B. bei Themen wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Essstörungen, Angebote für Lesben, sowie Mädchen und Frauen mit Behinderung durch die erfolgreiche Vernetzung auf die gesamte landesweite Infrastruktur ab.

4. Die angekündigten massiven Kürzungen, verordnete Zusammenlegungen und Streichungen von Angeboten für Mädchen und Frauen gefährden vor Ort Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements. Alle betroffenen Vereine können ihre Arbeit nur mit viel ehrenamtlicher Unterstützung und Spenden und Sponsorenmitteln umsetzen. Das wird durch die Zusammenlegungen gefährdet!

5. Die Mitgliedschaft im Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ist freiwillig. Der LFSH unterstützt die Weiterentwicklung der Beratungs- und Hilfsangebote, der Präventionsarbeit sowie die Netzwerkarbeit auf den Ebenen der Kommune, der Kreise, des Landes und des Bundes weiter und unterstützt den Aufbau von Rahmenbedingungen, die eine erneute Traumatisierung und sekundäre Viktimisierung der Opfer sexueller und häuslicher Gewalt verhindern. Er kann zwar Maßnahmen der Qualitätssicherung initiieren, jedoch nicht die spezialisierte Arbeit von Fachstellen wie z.B. Mixed Pickles oder Donna Klara ersetzen oder die Trägervereine kontrollieren.

Was leisten die Frauenberatungsstellen für Schleswig-Holsteiner Bürgerinnen und Bürger:

1. Beratung senkt Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich:
Die etablierten Standorte und gut genutzten Beratungsstrukturen ermöglichen kurzfristige, unbürokratische Beratungen und leisten durch die gute Erreichbarkeit über Öffnungszeiten und Helpline 365 Tage im Jahr professionelle und weitreichende Krisenintervention und Vermittlung in das Hilfesystem. Durch die Angebote werden die Kosten im Gesundheitssektor und im sozialen Bereich deutlich gesenkt (Verhinderung von Folgeerkrankungen, langfristige Klinikaufenthalte, Verhinderung von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, Verhinderung von Frühverrentung, Suizidprävention, Verhinderung von Kindesmisshandlung und -verwahrlosung usw.).
Die Beratungszahlen steigen kontinuierlich. Im Jahr 2009 wurden in 22 Frauenberatungsstellen

  • 11.071 Frauen, Mädchen und Angehörige beraten,
  • 86 Selbsthilfe- und Gruppenangebote organisiert und
  • 14.162 Personen nahmen an 318 Fortbildungen und Präventionsveranstaltungen teil.

Schon jetzt sind die Kapazitäten, die für Beratung und Begleitung zur Verfügung stehen, eng bemessen. Eine Kürzung in diesem Bereich ist ohne ernsthafte Qualitätsverluste nicht mehr vertretbar. Insbesondere zu befürchtende zunehmende Wartezeiten sind bei Fällen akuter Gewalt und Kriseninterventionen kontraindiziert.

2. Opfer von Missbrauch, Gewalt und Frauenhandel brauchen spezialisierte Fachstellen
Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass
jede 7. Frau ab dem 16. Lebensjahr mindestens einmal sexuelle Gewalt erleidet,

  • jede 2. bis 3. Frau Opfer körperlicher Gewalt wird,
  • jede 4. Frau mindestens einmal im Leben Gewalt durch den Partner erlebt und
  • jedes 4. Mädchen / jeder 7. Junge wird in Kindheit / Jugend Opfer von sexuellem Missbrauch,
  • behinderte Mädchen / Frauen sind besonders gefährdet, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.

Die aktuelle öffentliche Diskussion über Missbrauchsfälle in Institutionen unterstreicht die Forderung nach einer Absicherung der Krisenhilfe für Mädchen und Frauen bei sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend sowie der Beratung und Unterstützung zur Bewältigung der Spätfolgen.

Fazit:

Der Landesverband spricht sich gegen geplante Kürzungen bei seinen Trägervereinen sowie gegen sämtliche Kürzungen im sozialen Bereich aus, da sie mehrheitlich zu Lasten von Frauen und Mädchen gehen. Die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerecht ausgebauten Beratungs-, Hilfs- und Präventionsangebotes für Betroffene, Angehörige und Professionelle ist eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe und darf von Seiten der politisch Verantwortlichen nicht vernachlässigt werden. Die vorhandenen Angebote müssen uneingeschränkt erhalten und ausgebaut werden.

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