Pressemitteilung: Übergabe von 60.000 Postkarten und Unterschriften am 3. November im Bundesjustizministerium

Kiel, 05.11.2015

Jutta Wienand, Katja Grieger (bff), Sibylle Ruschmeier Notruf Hamburg, Angela Hartmann (LFSH), Hanna Falk (Notruf Lübeck), Maeve Reichel (Notruf Ostholstein), Steffanie Böttcher (Frauenzimmer Bad Segeberg) v.l.
Jutta Wienand, Katja Grieger (bff), Sibylle Ruschmeier Notruf Hamburg, Angela Hartmann (LFSH), Hanna Falk (Notruf Lübeck), Maeve Reichel (Notruf Ostholstein), Steffanie Böttcher (Frauenzimmer Bad Segeberg) v.l.

Mehr als 60.000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift die bundesweit angelegte Kampagne „Vergewaltigung verurteilen! Nein heißt nein!“ unterstützt, die der Bundesverband Frauenberatung und Frauennotrufe(bff) in Kooperation mit mehreren Frauenfacheinrichtungen durchgeführt hat.

Mit ihrer Unterschrift haben sich die Unterzeichnerinnen für eine Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen und Bundesminister Heiko Maas aufgefordert, ein modernes Sexualstrafrecht zu schaffen, das alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stellt. Am 03.11. übergaben mehrere Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zusammen mit dem bff die gesammelten Unterschriften dem Bundesjustizministerium in Berlin und bekräftigten die Forderung nach einem umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland. Auch Frauen der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen aus Schleswig-Holstein und Hamburg beteiligten sich an der Übergabe der Unterschriften.

Aktuell ist ein bisher unveröffentlichter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts in der Diskussion. Dieser würde zwar bestimmte Schutzlücken der aktuellen Gesetzeslage, so beispielsweise bei Überraschungsangriffen, schließen, gewährleistet jedoch weiterhin keinen bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Eine Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen wäre damit noch immer nicht gewährleistet. 

Auch Frauenministerin Manuela Schwesig hat zuletzt gegenüber Spiegel Online gefordert: "Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten." Bisher sind in Deutschland immer noch viele Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, nicht strafbar. Das deutsche Strafrecht setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. „Es reicht derzeit nicht aus, wenn sich der Täter über ein erklärtes Nein und über den ausdrücklichen Willen einer Person hinwegsetzt.“, so Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff. „Die Verurteilung eines Vergewaltigungsfalles ist häufig noch immer vom Verhalten der Frau in der Vergewaltigungssituation abhängig, das darf nicht sein“, ergänzt Angela Hartmann, Landeskoordinatorin des LFSH. Demnach besteht dringender Handlungsbedarf, um die existierenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen. 
Die Istanbul-Konvention fordert, dass alle nicht-einvernehmliche sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Deutschland kommt der Verpflichtung dieser Konvention des Europarates bisher nicht ausreichend nach, eine Ratifizierung der Konvention erfordert eine Änderung des aktuellen Sexualstrafrechts.

Mit den tausenden Unterschriften der Aktion wird das Justizministerium aufgefordert: Die Zeit ist reif für ein modernes Sexualstrafrecht und die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes der sexuellen Selbstbestimmung! Damit nein endlich nein heißt.  

Der LFSH ist der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt die Frauenberatungsstellen und -notrufe in S-H. 
Die Aktion „Vergewaltigung verurteilen! Ihre Stimme jetzt. Nein heißt nein!“ wurde vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Kooperation mit dem Deutschen Frauenrat, der Frauenhauskoordinierung (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) durchgeführt. Bestandteile der Aktion waren Postkarten und die Online-Petition www.change.org/neinheisstnein
Fallanalyse zur Beschreibung der Schutzlücken im Sexualstrafrecht: 
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html  
Kontakt: info@lfsh.de; Telefon: 0431-9 96 96 36, www.lfsh.de
V.i.S.d.P.: Angela Hartmann, Landeskoordinatorin LFSH

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