Presseerklärung: Sexualstraftaten in Deutschland - Das Recht der Opfer bleibt auf der Strecke
6.9. 2010 - Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein
Anfang September nahmen zahlreiche Vertreterinnen des LFSH am Kongress: „Streitsache Sexualdelikte – Frauen in der Gerechtigkeitslücke“ in Berlin teil. In den letzten Jahren konnten zwar tief greifende Verbesserungen für Opfer im Bereich der sogenannten häuslichen Gewalt erreicht werden, bei den Sexualstraftaten ist von Praktikerinnen aus den Notrufen und der Wissenschaft leider eine entgegengesetzte Entwicklung festgestellt worden.
Während ohnehin nur etwa 20% der Opfer von Sexualstraftaten überhaupt Anzeige erstatten, kommt es davon in Deutschland nur in ca. 13% der Fälle vor Gericht zu einer Verurteilung. Eine Vergewaltigung erscheint dadurch für die meisten Täter als „sicheres Delikt“, auch wenn einzelne spektakuläre Fälle das Gegenteil suggerieren. Die Anforderungen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens sind zu Recht hoch, nehmen aber wenig Rücksicht auf Frauen, die in vielen Fällen schwer traumatisiert sind, insbesondere dann, wenn die Täter Partner oder Bekannte waren.
Obwohl es zahlreiche gesetzliche Verbesserungen gegeben hat, sind Vergewaltigungsmythen immer noch stark im Bewusstsein der Bevölkerung, etlicher Medien und auch von Fachleuten in den relevanten Institutionen sichtbar. Ursula Schele, Vorsitzende des bff, des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Notrufe, der den Kongress ausrichtete, nannte als zentrale Ergebnisse der Podiumsdiskussion u.a. die verbesserte Qualifizierung der Justiz, eine tatnahe Spurensicherung ohne verpflichtende Anzeige, professionelle Zeugenbegleitprogramme und bedarfsgerechte Beratungs- und Therapieangebote für Vergewaltigungsopfer.
Einiges davon ist in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren schon auf einen guten Weg gebracht worden. „Es ist wichtig, dass diese positive Entwicklung im Sinne der Opferbelange konsequent fortgesetzt wird“. Aber es gilt, noch vieles zu verbessern. Hanna Falk, Zeuginnenbegleiterin vom Frauennotruf Lübeck betont: „Besonders die in der Regel ausgesprochen langen Verfahrensdauern sind oft eine große zusätzliche Belastung für die Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kindheit und von Vergewaltigung“. Der Kongress machte aus der Sicht der Wissenschaft, der Medizin, der Nebenklage, der Polizei, der Justiz und der Notrufe deutlich, dass es noch viele Defizite im Umgang mit Sexualstraftaten gibt.
Auch wenn in Schleswig-Holstein schon einiges erreicht worden ist, bleibt es eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Gerechtigkeitslücken zu schließen, damit die verhältnismäßig wenigen Opfer, die den Mut haben ein Gewaltverbrechen öffentlich zu machen, nicht länger auf der Strecke bleiben und die Täter in die Verantwortung genommen werden. Die öffentlich so häufig thematisierten Falschaussagen im Bereich der Sexualstraftaten liegen mit 3 % extrem niedrig und sind weitaus weniger häufig als bei anderen Delikten, trotzdem wird gerade erwachsenen Frauen, die eine Vergewaltigung öffentlich machen, noch viel zu oft mit Misstrauen und Mitschuldzuschreibungen begegnet. „Es werden nachhaltige Präventions- und Öffentlichkeitsprogramme benötigt, um das enorme Dunkelfeld weiter zu erhellen und diese zusätzlichen Belastungen für Opferzeuginnen zu minimieren“ ergänzte Angela Hartmann vom LFSH. Sie hofft, dass sich von Gewalt betroffene durch das mediale Spektakel im Fall Kachelmann nicht davon abhalten lassen, sich Hilfe zu holen und Strafanzeigen zu stellen.
V.i.S.d.P: U. Schele LFSH, Dänische Str. 3 – 5, 24193 Kiel 0431- 91144
Nähere Infos: www.frauen-gegen-gewalt.de
Notrufnummer für Gewaltopfer: Helpline: 0700 – 999 11 444
