Pressemitteilung: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt auch das Sexualstrafrecht muss dies anerkennen

Kiel, 25.11.2014

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen begrüßt der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein die jüngsten Entwicklungen im Justizministerium im Hinblick auf das Sexualstrafrecht. Die von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Reform des sogenannten Vergewaltigungsparagraphen - §177 StGB ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Rechtslage von betroffenen Frauen. In der bisher geltenden Fassung reicht es für eine Strafbarkeit nicht aus, wenn Betroffene ihre Ablehnung mit einem ausdrücklichen „Nein“ oder durch Weinen deutlich machen. Die Schutzlücken im Sexualstrafrecht sind gravierend. Weder Überraschungsangriffe sind bislang ausreichend erfasst noch Fälle, in denen die Betroffenen sich nicht körperlich zur Wehr setzen, z.B. weil sie in einer Schocksituation sind.

Bereits im Februar 2014 hatte Justizminister Heiko Maas im Rahmen von One Billion Rising angekündigt: „Wir wollen, dass diejenigen mit den Mitteln des Rechtes verfolgt und verurteilt werden, die Frauen und Mädchen Gewalt antun. (...) denn Frauen und Mädchen haben ein Recht  auf ein Leben ohne Gewalt.“ Der bff begrüßt es daher sehr, dass der Justizminister seinen Worten nun auch Taten folgen lassen will.

Sigrid Bürner, Sprecherin des LFSH: „Bereits im Februar 2012 haben wir im Rahmen einer Fachtagung auf die Schutzlücken im Sexualstrafrecht aufmerksam gemacht. Wir freuen uns darüber, dass dadurch der Stein ins Rollen gekommen ist und die Reformierung von vielen Organisationen mit Nachdruck befürwortet und unterstützt wurde. Nachdem eine Fallanalyse zum § 177 durch den Bundesverband Frauenberatung (bff) im Sommer 2014 eindeutige Schutzlücken im Sexualstrafrecht bei erwachsenen Betroffenen aufgezeigt hat, ist es ein wichtiges Zeichen, dass der Justizminister Konsequenzen zieht und bereits im ersten Halbjahr 2015 einen Gesetzentwurf vorlegen möchte. Wir werden den Prozess der Reform weiter begleiten und sind erst dann zufrieden, wenn alle Schutzlücken geschlossen sind.“

Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein gesellschaftliches Phänomen, das tiefgreifende Folgen für die betroffenen Frauen und Mädchen hat. Um den Wandel des gesellschaftlich vorherrschenden Bildes von Frauen und Mädchen voranzutreiben, ist es umso wichtiger, dass auch das deutsche Strafrecht die sexuelle Selbstbestimmung als ein Gut anerkennt, das es voraussetzungslos zu schützen gilt. Das bedeutet für eine Reform des §177 StGB, dass jede nicht-einverständliche sexuelle Handlung strafbar sein muss. Deutschland würde mit einer Reform des Sexualstrafrechts auch den Forderungen der Europaratskonvention entsprechen. Laut der Istanbul-Konvention müssen sexuelle Handlungen ohne Einverständnis unter Strafe gestellt werden. In zahlreichen europäischen Staaten ist dies längst gesetzlich verankert. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar gezeichnet, aber noch immer nicht ratifiziert.

Die Fallanalyse des bff zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-bestehenden-schutzluecken-in-der-anwendung-des-deutschen-sexualstrafrechts-bezueglich-erwachsener-betroffener.html

Der LFSH hat eine Plakataktion für eine Reform des Sexualstrafrechts gestartet. Die Materialien mit dem Slogan „Vergewaltigung verurteilen!“ können hier bestellt werden: http://www.lfsh.de'

Der 25.11.: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Am 25. November 1960 starben in der Dominikanischen Republik drei Frauen eines gewaltsamen Todes. Sie wurden auf Grund ihrer Aktivitäten gegen Diktator Trujillo vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet. Als 1981 ein Treffen von Feministinnen aus Lateinamerika und der Karibik in Bogota stattfand, wurde der 25.11. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen.

Pressemitteilung [PDF-Download]

V.i.S.d.P.: Angela Hartmann, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., Dänische Str. 3 – 5. 24103 Kiel, Tel.: 0431 – 9 96 96 36, info@lfsh.de
Der LFSH ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Schleswig-Holstein. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen.

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