Pressemitteilung: „Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“
Fallanalyse zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht veröffentlicht
Kiel, 29.07.2014
Gerade mal 8 % der angezeigten Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung werden in Deutschland verurteilt. Die meisten Verfahren werden bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Der Grund dafür liegt im deutschen Sexualstrafrecht, in dem viele der typischen Situationen, in denen sexuelle Übergriffe stattfinden, von der Justiz nicht als schutzlose Lage angesehen werden und somit keine wirksame Strafverfolgung möglich ist. Strafbar ist eine sexuelle Handlung nur dann, wenn entweder Gewalt angewendet wird, mit Gewalt gedroht wird oder eine so genannte schutzlose Lage ausgenutzt wird, ein deutliches „Nein“ reicht nicht aus.
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat nun über 100 solcher Fälle ausgewertet, in denen die Strafverfolgung regelmäßig an der bestehenden Rechtslage scheitert und es entweder zu einem Freispruch oder zu einer Einstellung des Verfahrens kam.
Mit dem Titel der Fallanalyse „Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“ greift der bff einen beispielhaften Satz auf, den viele Betroffene von sexuellen Übergriffen in den Schreiben der Staatsanwaltschaft lesen, wenn das Verfahren eingestellt wird.
„Wenn sich eine Betroffene aus Angst vor Gewalthandlungen des Täters körperlich nicht gegen einen sexuellen Übergriff wehrt, kann es ihr passieren, dass dies vor Gericht als Einverständnis gewertet wird und der Täter freigesprochen wird“ so Angela Hartmann vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH), der sich gemeinsam mit dem bff für eine Reformierung des Sexualstrafrechts einsetzt. Die untersuchten Fälle machen deutlich, dass für eine Strafbarkeit die Widerstandsleistung der Betroffenen im Fokus der Justiz liegt. „Die Verantwortung dafür, was als strafwürdiger sexueller Übergriff gewertet wird, wird nicht dem Täter, sondern dem Opfer übertragen. Die sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland nicht bedingungslos geschützt, sie muss aktiv verteidigt werden“ ergänzt Katja Grieger vom bff.
Damit steht das deutsche Sexualstrafrecht in einem klaren Widerspruch zur Konvention des Europarates über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, die eine effektive Strafverfolgung aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen fordert.
LFSH und bff treten gemeinsam dafür ein, dass die Rechtslage von Betroffenen sexualisierter Gewalt verbessert wird. „Wir erwarten vom Gesetzgeber, die faktische Straflosigkeit sexueller Übergriffe in Deutschland endlich zu beenden und die Vorgaben der Konvention ans deutsche Recht anzupassen “ fordert Sigrid Bürner, Sprecherin im LFSH.
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V.i.S.d.P.: Angela Hartmannn/ LFSH
Der LFSH ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Schleswig-Holstein. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen.
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