Sexuelle Belästigung am Telefon

Sexuelle Belästigung am Telefon gehört wie andere Formen sexualisierter Gewalt zum Alltag vieler Frauen. Belästigungen am Telefon sind häufig anonym und können sexuelle Aufforderungen, anzügliche Bemerkungen, Beschimpfungen und Drohungen zum Inhalt haben.

Die Anrufer sind "Gewalttäter auf Distanz“. Sie benutzen diese Form sexualisierter Gewalt, um Frauen und Mädchen einzuschüchtern, zu verunsichern und zu demütigen. Das Ziel des telefonischen Belästigers ist erreicht, wenn sein Opfer auf seine Anweisungen eingeht oder Angst, Scham und Wut zeigt.

Es gibt Täter, die willkürlich die Telefonnummer irgendeiner Frau wählen, oder solche, die den Frauen bekannt sind (z.B. Kollegen, Nachbarn oder Bekannte). Auch von Frauen abgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Ehemänner terrorisieren Frauen nicht selten mit Anrufen. Diese sind dann vielfach mit anderen Verfolgungen der Frau verbunden (siehe "Stalking“).

Viele der telefonisch belästigten Frauen und Mädchen fühlen sich nicht nur im Moment des Anrufes belästigt, sondern reagieren als Folge z.B. bei jedem Tele-fonklingeln ängstlich oder nervös, trauen sich nicht mehr, ans Telefon zu gehen, fühlen sich in der Wohnung und auch außerhalb der Wohnung nicht mehr sicher.
Es können längerfristige körperliche und psychische Beeinträchtigungen wie Angststörungen oder Depressionen resultieren, die eine medizinische oder therapeutische Behandlung notwendig machen.

Vorbeugung

Es gibt keine Möglichkeit, sich vollständig gegen telefonische Belästigungen zu schützen, dennoch können einige Maßnahmen das Risiko vermindern:

Bei der Beantragung eines Telefonanschlusses kann gewählt werden, ob überhaupt eine Eintragung in die Medien (Telefonbuch, telefonische Auskunft, CD-Rom) erfolgen soll bzw. mit welchen Angaben der Eintrag erfolgt. Vor un-bekannten Tätern ist ein gewisser Schutz dadurch zu erreichen, dass eine Eintragung lediglich mit dem Nachnamen und eventuell Initialen des Vornamens erfolgt. Gleichzeitig sollten weitere persönliche Angaben (wie Berufsbezeichnungen u.ä.) und der Eintrag der Adresse vermieden werden.

In geschäftlichen Kontakten mit Banken, Versandhäusern, Versicherungen u.ä. ist die Angabe der privaten Telefonnummer meist freiwillig. Für Dienstleistungsunternehmen reicht es in aller Regel aus, auf dem Postweg erreichbar zu sein. Falls dennoch die Angabe der Telefonnummer erforderlich ist, sollte darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte, z.B. zu Werbezwecken, ausgeschlossen ist.

Prinzipiell kann ein zurückhaltender Umgang mit persönlichen Daten dazu beitragen, vor ungewünschten Anrufen zu schützen. Namentlich aufgegebene Inserate mit Telefonnummer, eigene Rückmeldungen auf Arbeitsangebote, Kaufangebote oder Kontaktanzeigen, bei denen die Telefonnummer hinterlassen wird oder die Bekanntgabe der Telefonnummer bei Internet-Kontakten erhöhen das Risiko telefonischer Belästigung.

Maßnahmen

Manche Belästigungsanrufe sind sofort als solche erkennbar, andere entpuppen sich früher oder später im Gesprächsverlauf als Belästigungen.

Bei Erkennen einer Belästigung sind ein sofortiges Auflegen oder ein kräftiger Pfeifton einer Trillerpfeife direkt in den Telefonhörer wirksame Methoden, um den Anruf zu beenden und u.U. auch, um weitere Anrufe des Täters zu verhindern.

Auf keinen Fall sollte auf das Gespräch eingegangen werden, und es ist günstig, möglichst ruhig und gelassen zu reagieren - trotz möglicher Angst, Wut oder Ekel, da der Täter genau diese emotionalen Reaktionen provozieren will. Erreicht er dieses Ziel, steigt das Risiko wiederholter Belästigungsanrufe.

Bei fortgesetzter telefonischer Belästigung besteht die Möglichkeit, die Telefonnummer zu ändern bzw. eine Geheimnummer zu beantragen. Geheimnummern sind weder über die Auskunft noch in gedruckten oder elektronischen Verzeichnissen registriert. Die Kosten für den Wechsel der Telefonnummer bzw. die Beantragung einer Geheimnummer.

Ferner kann bei Telefongesellschaften eine Fangschaltung beantragt werden, mit dem Ziel, den anonymen Anrufer zu ermitteln. Dabei entstehen Kosten.
Informationen erteilt die Telekom unter der Servicetelefonnummer 0800-330-1000. Die Kosten können bei Ermittlung des Täters (unabhängig vom Strafverfahren) von diesem eingeklagt werden.

Bei massiver telefonischer Belästigung kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Telefonische Belästigung fällt zwar in den meisten Fällen nicht unter die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, je nach Sachlage können jedoch folgende Straftatbestände erfüllt sein:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • und in einigen Fällen auch Körperverletzung (§223 StGB). (Als Körperverletzung kann das Hervorrufen oder Steigern eines "krankhaften Zustandes“ gewertet werden, d.h. gesundheitliche oder psychische Folgen, die durch den Telefonterror verursacht wurden.)

Für die strafrechtliche Verfolgung von Telefonterror empfiehlt es sich, eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Informationen und Beratungen bei telefonischer Belästigung sowie ggf. die Vermittlung einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes bieten die Frauennotrufe und -beratungsstellen vor Ort.